Eigentlich hatte ich gar nicht vor, gleich wieder einen Artikel zu schreiben. Aber nachdem ich mir heute mal die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BFSGV) durchgelesen hatte, glaube ich, dass das Thema einer Diskussion bedarf. Sicher stellt sich die Frage, was mich eigentlich zur Beschäftigung mit einem juristischen Thema qualifiziert? Ein Semester Urheber- und Medienrecht und eine Vorliebe für kryptische Abkürzungen sind sicher nicht ausreichend. Daher möchte ich auch keinen Gesetzeskommentar schreiben, sondern versuche mich allein mit den technischen Anforderungen in Bezug auf E-Books zu beschäftigen. Wer in Eile ist, kann auch gleich den folgenden Abschnitt überspringen.