InDesign 2023 bringt vor allem neue Features, nach denen niemand gefragt hat und die keiner braucht: Eine mehr schlecht als recht funktionierende Beta-Version („Technologievorschau“) eines KI-gestützten Autoformatierers. Ein paar neue Bilddateiformate, die selten für Print verwendet werden. Eine Vorschau-Funktion, die Thumbnails der ersten Seite in MacOSX und Windows anzeigt. Immerhin stellt man fest, wie täuschend ähnlich sich Schmutztitel sehen, wenn man sie einmal auf 512 Pixel Breite eindampft. Angesichts dieser Magerkost fragt man sich, warum immer wieder wichtige Features wie Formel- und MathML-Support nachgefragt, aber von Adobe am Ende des Tages doch ignoriert werden. Dennoch könnte sich für das neue UXP Scripting die Installation von InDesign 2023 lohnen.
Zehn gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen für E‑Books
Eigentlich hatte ich gar nicht vor, gleich wieder einen Artikel zu schreiben. Aber nachdem ich mir heute mal die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BFSGV) durchgelesen hatte, glaube ich, dass das Thema einer Diskussion bedarf. Sicher stellt sich die Frage, was mich eigentlich zur Beschäftigung mit einem juristischen Thema qualifiziert? Ein Semester Urheber- und Medienrecht und eine Vorliebe für kryptische Abkürzungen sind sicher nicht ausreichend. Daher möchte ich auch keinen Gesetzeskommentar schreiben, sondern versuche mich allein mit den technischen Anforderungen in Bezug auf E-Books zu beschäftigen. Wer in Eile ist, kann auch gleich den folgenden Abschnitt überspringen.
Mind your language, mind your business
Ein selten diskutiertes Thema bei Markup-Sprachen ist das Markup von Sprachen. Dabei geht es nicht nur darum wie man Sprachen auszeichnet, sondern wie man überhaupt an die Sprachinformation gelangt? Fehlendes oder falsches Language Tagging kann viele Probleme für Barrierefreiheit und Typografie bereiten. Aber kann man nicht einfach die richtige Sprache einstellen und die Sache ist erledigt? Ganz so einfach verhält es sich leider nicht.